Green Claims & EmpCo
↳Nachhaltigkeit glaubwürdig und regelkonform kommunizieren

Nachhaltigkeit kommunizieren – aber richtig. Mit der Empowering Consumers Directive (EmpCo) werden die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen deutlich konkreter. Seit dem 27. September 2026 gelten neue Vorgaben für Umweltaussagen, Klimaversprechen und Nachhaltigkeitssiegel.
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Nachhaltigkeit kommunizieren – gerade jetzt
Nachhaltigkeitskommunikation steht vor einer neuen Herausforderung: Unternehmen müssen ihre Aussagen stärker belegen und präzisieren – gleichzeitig erwarten Kund:innen und andere Stakeholder weiterhin verständliche Informationen über Nachhaltigkeitsleistungen.
Die Lösung kann deshalb nicht sein, aus Angst vor Greenwashing gar nicht mehr zu kommunizieren. Entscheidend ist, belastbare Aussagen zu identifizieren und daraus eine glaubwürdige und wirkungsvolle Kommunikation zu entwickeln.
Genau hier setzen wir an: Wir verbinden Nachhaltigkeitsexpertise mit Kommunikationsberatung und unterstützen Unternehmen dabei, zwischen Greenwashing und Greenhushing den richtigen Weg zu finden
Vom Screening zur geprüften Kommunikation
Der kostenlose KI-Check ist der Einstieg. Wenn Sie die Fundstellen fachlich und rechtlich einordnen, priorisieren oder belastbar überarbeiten möchten, führen die nächsten Stufen von der Ersteinschätzung bis zur abgesicherten Kommunikation.
Claim-Risikobericht:
Pakete S, M oder L
Sie möchten wissen, was die Ergebnisse konkret für Ihre Kommunikation bedeuten? sustentio und Dennis Gehnen (JBB Rechtsanwält:innen) ordnen die automatisch erkannten Fundstellen gemeinsam ein, priorisieren kritische Claims und zeigen den konkreten Handlungsbedarf.
KI-Check & Marketingberatung*
- Gesamtbericht der KI-basierten Analyse
- Erstberatung zu den Ergebnissen aus Marketingsicht
- Erste Empfehlungen für Ihre Nachhaltigkeitskommunikation
150 EUR
Paket S
- Bis zu 5 Claims
- eine Website oder Landingpage
- kurzer Ergebnis-Call
490 EUR
Paket M
- Bis zu 15 Claims
- eine Website
- bis zu 60 Minuten Besprechung
690 EUR
Paket L
- Bis zu 30 Claims
- Website einschließlich zentraler Produktseiten
- bis zu 90 Minuten Besprechung
990 EUR
* KI-basierte Ersteinschätzung und Marketingberatung durch sustentio. Keine Rechtsberatung.
Alle Preise zzgl. USt.
Weiterführende Beratung: Claim-Substantiierung
Für besonders relevante Claims prüfen und dokumentieren wir die erforderliche Belegkette: Was sagt der Claim konkret aus? Welche Daten, Berechnungsmethoden, Umweltwirkungen, Standards, Zertifikate oder Prüfverfahren sind dafür erforderlich – und welche Nachweise liegen bereits vor?
Individuelles Angebot:
abhängig von Komplexität und Prüfaufwand.
Weiterführende Beratung: Claim-Überarbeitung & Absicherung
Aus problematischen Aussagen entwickeln wir belastbare und praktisch einsetzbare Kommunikation. Statt einer reinen Beanstandungsliste erhalten Sie konkrete Alternativen und auf Wunsch Strukturen, mit denen Claims langfristig abgesichert werden können.
- Überarbeitung konkreter Claims und Abstimmung der finalen Formulierungen
- Anpassung von Website, Produktseiten, Verpackungen oder Kampagnen
- Aufbau einer zentralen Claim Library mit freigegebenen, erläuterungsbedürftigen und gesperrten Claims
- Aufbau eines Evidence Rooms mit Nachweisen, Verantwortlichkeiten und Aktualisierungsfristen
Individuelles Angebot:
abhängig von Anzahl, Komplexität und eingesetzten Kommunikationsmitteln.
Fachlich belastbar. Rechtlich eingeordnet. Kommunikativ nutzbar.
Der Mehrwert liegt in der Verbindung unterschiedlicher Perspektiven: sustentio bringt Nachhaltigkeits-, Daten-, Prozess- und Kommunikationsexpertise ein; JBB übernimmt die lauterkeitsrechtliche Einordnung. So entsteht ein Claim-Check, der nicht nur Risiken sichtbar macht, sondern konkrete Wege für eine glaubwürdige und belastbare Nachhaltigkeitskommunikation eröffnet.
EmpCo und Green Claims: Häufige Fragen
Was ist EmpCo?
Mit der Empowering Consumers Directive (EmpCo) werden die Anforderungen an Nachhaltigkeitskommunikation deutlich konkreter. Die neuen Regeln gelten seit dem 27. September 2026 und verschärfen den Schutz von Verbraucher:innen vor irreführenden Umweltaussagen und Nachhaltigkeitskennzeichnungen.
Was sind Green Claims?
Green Claims sind umweltbezogene Aussagen über Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen – etwa „klimafreundlich“, „recycelbar“ oder „aus recyceltem Material“. Die geplante EU Green Claims Directive sollte ergänzend zur EmpCo konkrete Anforderungen an die Begründung und unabhängige Vorabprüfung solcher Aussagen festlegen. Das Gesetzgebungsverfahren ist derzeit jedoch blockiert; die Richtlinie ist bislang nicht verabschiedet. Unabhängig davon müssen Umweltclaims die Anforderungen der EmpCo und des geltenden Wettbewerbsrechts erfüllen.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Für Unternehmen bedeutet das: Nachhaltigkeitskommunikation muss noch genauer darauf geprüft werden, was konkret behauptet wird, worauf sich eine Aussage bezieht und ob sie ausreichend belegt werden kann. Die EmpCo nimmt dabei nicht nur Texte in den Blick. Auch Siegel, Produktbezeichnungen, Bilder oder andere Darstellungen können als Umweltaussage relevant sein.
Welche Claims sind betroffen?
Besonders im Fokus stehen pauschale Umweltaussagen, Klimaclaims auf Basis von Kompensation, Nachhaltigkeitssiegel sowie Aussagen, die einzelne positive Eigenschaften auf ein gesamtes Produkt oder Unternehmen übertragen. Auch Aussagen über zukünftige Umweltleistungen – etwa Klimaziele – müssen bestimmte Anforderungen erfüllen.
Claims entfernen oder lassen?
Damit wird es für Unternehmen wichtiger, bestehende Aussagen systematisch zu erfassen und zu prüfen. Gleichzeitig gilt: Die neuen Regeln sind kein Grund, auf Nachhaltigkeitskommunikation zu verzichten. Wer konkret kommuniziert und Aussagen belastbar untermauert, kann weiterhin glaubwürdig über Nachhaltigkeitsleistungen sprechen.
Was bedeutet die EmpCo konkret für Unternehmen?
Die EmpCo betrifft unterschiedliche Formen der Nachhaltigkeitskommunikation. Besonders bei diesen fünf Bereichen lohnt sich ein genauer Blick:
Allgemeine Umweltaussagen
„Nachhaltig“, „grün“ oder „umweltfreundlich“?
Begriffe wie „grün“, „umweltfreundlich“ oder „ökologisch“ dürfen nicht einfach pauschal verwendet werden. Entscheidend ist, ob die entsprechende Umweltleistung nachgewiesen werden kann.
Klimaclaims und Kompensation
„Klimaneutral“ durch Kompensation?
Besondere Vorsicht gilt bei produktbezogenen Klimaclaims: Aussagen über eine neutrale, verringerte oder positive Auswirkung auf Treibhausgasemissionen dürfen nicht auf der Kompensation von Emissionen außerhalb der Wertschöpfungskette des Produkts beruhen. Investitionen in Klimaschutzprojekte können weiterhin kommuniziert werden – sie dürfen jedoch nicht irreführend als entsprechende Eigenschaft des Produkts dargestellt werden
Klimaziele & Zukunftsversprechen
„Klimaneutral bis 2030“ – aber wie?
Auch Aussagen über zukünftige Umweltleistungen müssen belastbar sein. Dafür braucht es klare, messbare und zeitgebundene Ziele, einen nachvollziehbaren Umsetzungsplan und eine unabhängige Überprüfung.
Wer mit Umwelt- oder Klimazielen kommuniziert, sollte deshalb auch den Weg dorthin nachvollziehbar machen.
Nachhaltigkeitssiegel
Nicht jedes Label darf bleiben.
Auch Nachhaltigkeitssiegel stehen auf dem Prüfstand. Sie dürfen nur verwendet werden, wenn sie auf einem entsprechenden Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden. Unternehmen mit eigenen Nachhaltigkeitslabels sollten deshalb prüfen, ob und wie diese künftig weiterverwendet werden können.
Aussagen über Produkte und Unternehmen
Worauf bezieht sich der Claim tatsächlich?
Bezieht sich eine Umweltleistung nur auf einen bestimmten Aspekt eines Produkts oder einer Tätigkeit, darf daraus nicht ohne Weiteres eine Aussage über das gesamte Produkt werden. Gleiches gilt auf Unternehmensebene: Eine einzelne nachhaltige Aktivität darf nicht als Umweltleistung des gesamten Unternehmens dargestellt werden, wenn sie dafür nicht repräsentativ ist. Entscheidend ist deshalb, den Bezugsrahmen eines Claims klar und nachvollziehbar zu machen.
B2B: Green Claims bleiben relevant
Die Grenzen zwischen B2B und B2C sind in der Praxis oft fließend. Unternehmenswebsites, Nachhaltigkeitsberichte, Verpackungen oder Messestände können auch Verbraucher:innen erreichen.
Green Claims kanalübergreifend prüfen und auch B2B-Kommunikation an einem hohen, einheitlichen Standard ausrichten. So lassen sich rechtliche Risiken reduzieren und Claims konsistent über unterschiedliche Touchpoints hinweg einsetzen.
Was heißt das für Ihre Kommunikation?
Nicht nur regelkonform. Sondern überzeugend.
Allgemeine Umweltaussagen zu prüfen bedeutet nicht, Nachhaltigkeitskommunikation auf ein Minimum zu reduzieren. Im Gegenteil: Wer weiß, welche Aussagen belastbar sind, kann klarer und selbstbewusster kommunizieren.
Deshalb verbinden wir Nachhaltigkeitsberatung und Kommunikation: Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen die fachliche Grundlage Ihrer Aussagen und entwickeln daraus Botschaften, die verständlich, glaubwürdig und für Ihre Zielgruppen relevant sind.
„Was dürfen wir überhaupt noch sagen?“
„Was haben wir wirklich zu sagen?“
Ihre Expert:innen für Nachhaltigkeitskommunikation und Umweltaussagen:

Sebastian Olényi

Naima Braun
